Liechtenstein bringt Echtzeitüberweisungen: Neues Gesetz beschlossen!
Die Regierung Liechtensteins hat Anpassungen des Zahlungsdienstegesetzes zur Umsetzung der EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen beschlossen.
Liechtenstein bringt Echtzeitüberweisungen: Neues Gesetz beschlossen!
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 2. Dezember 2025, wichtige Gesetze verabschiedet, die die Anpassung des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG), des E-Geldgesetzes (EGG) und des Finalitätsgesetzes betreffen. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung der neuen Verordnung (EU) 2024/886, die am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen wurde und zielt darauf ab, Echtzeitüberweisungen in Euro im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verbindlich einzuführen.
Die Verordnung gilt in Liechtenstein durch den EWR-Vertrag direkt, erfordert jedoch Anpassungen im nationalen Recht. Die verabschiedeten Gesetzesänderungen sind notwendig, um die spezifischen Bestimmungen der Verordnung wirksam umzusetzen. Der entsprechende Bericht und Antrag der Regierung ist in der Regierungskanzlei oder online unter www.bua.regierung.li erhältlich.