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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 31. März 2026 eine wichtige Änderung der Verordnung zur Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen beschlossen. Diese neue Regelung, Teil der GloBE-Verordnung, ermöglicht es Unternehmensgruppen, unter bestimmten Bedingungen von erleichterten Berechnungen der Ergänzungssteuern – den sogenannten Safe Harbours – zu profitieren. Dies stellt eine bedeutende administrative Erleichterung für betroffene Unternehmen dar.

Am 5. Januar 2026 wurde zudem ein Ausbau der internationalen Safe-Harbour-Architektur durch das OECD/G20-Inclusive Framework beschlossen. Die aktualisierte GloBE-Verordnung skizziert nun alle bestehenden Safe Harbours und macht diese für Liechtenstein anwendbar. Die neuen Regelungen gelten für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sodass Unternehmensgruppen schnellstmöglich Gebrauch von den vereinfachten steuerlichen Berechnungen machen können. Damit genießen Unternehmen frühzeitig mehr Rechtssicherheit in ihren steuerlichen Verpflichtungen.

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