Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, den 20. Januar 2026, wichtige Änderungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) genehmigt. Diese Anpassungen setzen die Richtlinie (EU) 2024/1174 und die Verordnung (EU) 2022/2036 um, die zentrale Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) für Banken und Wertpapierfirmen betreffen. Ziel ist es, die Effizienz des Abwicklungsrahmens im EWR zu steigern.

Von den neuen Regelungen sind insbesondere global-systemrelevante Institute und deren Tochtergesellschaften betroffen, die nicht direkt Abwicklungseinheiten sind, aber andere Tochtergesellschaften kontrollieren. Dennoch gibt es in Liechtenstein aktuell keinen Anwendungsfall für diese Konstellationen. Die EWR-relevanten Vorschriften treten in Kraft, sobald der entsprechende Übernahmebeschluss vorliegt, dessen Datum noch aussteht.