In einer entscheidenden Sitzung am 17. März 2026 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein eine wichtige Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) beschlossen. Die Ausnahmebestimmung für Benzin, das mit Bioethanol gemischt ist, wird bis zum Jahr 2030 verlängert. Dies bedeutet, dass die erlaubte Dampfdruck-Obergrenze von 60,0 kPa während des Sommerhalbjahres bis zum 30. September des jeweiligen Jahres nicht mehr strikt eingehalten werden muss.
Diese Regelung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise und die Verfügbarkeit von Biokraftstoffen im Land haben. Autofahrer und Unternehmen dürfen sich auf eine veränderte Situation an den Tankstellen einstellen, während die Regierung weiterhin versucht, die Luftqualität zu verbessern.



