Experten schlagen Alarm bei der beliebten Wohnpraxis, Fliegengitter anzubringen. Immer wieder gibt es Konflikte zwischen Mietern und Vermietern, insbesondere wenn es um Bohrlöcher in Fensterrahmen geht. Laut dem Schweizer Mietrecht sind bauliche Veränderungen, selbst kleine wie Bohrlöcher, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt. Mieter könnten beim Auszug mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden, wenn sie ihre Eingriffe nicht rückgängig machen können.
Die Kosten für die professionelle Instandsetzung von mehreren Fenstern können schnell in die Hundertfranken-Höhe schießen. Jürg Wälchli, Experte der inschutz ag, betont, dass viele Mieter in einem Dilemma stecken: Sie wünschen sich mehr Wohnkomfort, möchten aber rechtliche Konsequenzen vermeiden. Daher bietet seine Firma spezielle Fliegengitter ohne Bohren an.
Potenzielle Mieter sollten folgende Tipps beachten: Keinerlei Bohrlöcher ohne schriftliche Genehmigung, bohrlose Systeme bevorzugen, den Vermieter vorab informieren, beim Auszug auf die vollständige Entfernung achten und Fotos vom Originalzustand machen. Transparenz mit dem Vermieter kann zukünftige Streitigkeiten verhindern.