Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 24. Februar 2026, eine neue Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren beschlossen, die am 1. April 2026 in Kraft tritt. Diese Regelung zementiert die bestehende Praxis, öffentliche Vernehmlassungen zu Gesetzesentwürfen durchzuführen und die eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen. Damit wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet, das bislang auf Grundsatzbeschlüssen basierte.

Zukünftig gilt die Verordnung für alle von der Regierung eröffneten Vernehmlassungsverfahren, die Gesetzesvorlagen betreffen. In Ausnahmefällen kann auch für andere Vorhaben der Regierung eine Vernehmlassung stattfinden, sofern dies entschieden wird. Diese Schritte betonen die Bedeutung der Vernehmlassungen, um frühzeitig die Ansichten und Meinungen interessierter Kreise in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.