Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 14. April 2026 eine neue Verordnung für den Abschussplan des Jagdjahres 2026/2027 verabschiedet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Bestände der Schalenwildarten Gams, Rot- und Rehwild gezielt zu steuern und so das nachhaltige Wildtiermanagement zu verbessern. Diese Regelungen sind entscheidend für die Regulierung der Wildbestände, die wiederum die kritische Waldverjüngung im Land fördern sollen.

Für das Rehwild bleibt der Mindestabschuss mit 232 Tieren im Vergleich zum Vorjahr gleich, um ein Ansteigen der Population zu verhindern. Der Jagdbeirat hat die spezifischen Abschusszahlen einstimmig genehmigt, und die staatliche Wildhut wird zusammen mit den Jagdgemeinschaften koordinierte Reduktionsjagden im Frühjahr und Herbst unterstützen.