Neues Elterngeld ab 2026: Änderungen für Arbeitgeber in Liechtenstein!

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Das aktualisierte Merkblatt zur Lohnabrechnung in Liechtenstein informiert über gesetzliche Pflichten und Änderungen ab 2026.

Neues Elterngeld ab 2026: Änderungen für Arbeitgeber in Liechtenstein!

Arbeitgeber in Liechtenstein müssen ab dem 1. Januar 2026 mit neuen Regelungen beim Elterngeld rechnen! Eine frische Abgabe von 0,2 % für die Familienausgleichskasse (FAK) kommt auf die Löhne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hinzu. Zugleich wird der Beitragssatz zur Krankentaggeldversicherung gesenkt. Diese neuen Maßnahmen stehen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, die bis zu 65 Jahre AHV-Beiträge verlangen und weitere Versicherungen vorschreiben, wie die Nichtbetriebsunfallversicherung, die erst ab 8 Stunden Arbeit pro Woche verpflichtend wird.

Ein wichtiges Merkblatt und Muster-Lohnabrechnungen stehen bereit, um Arbeitgebern die Umsetzung zu erleichtern. Die Höhe des Krankentaggelds wird individuell angepasst, und obwohl während der Elternzeit der Beschäftigungsgrad gleich bleibt, fließen die Arbeitgeberbeiträge weiterhin in voller Höhe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen sind auf der Regierungswebsite verfügbar.