Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am 3. März 2026 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Das Verbot politischer Werbung im Rundfunk wird aufgehoben! Diese umstrittene Regelung wurde im ursprünglichen Mediengesetz eingeführt, um die Medienvielfalt zu schützen. Doch mit der rasanten Entwicklung der Medienlandschaft ist dieses Argument nicht mehr haltbar.
Zukünftig dürfen politische Akteure ihre Botschaften auch im Rundfunk verbreiten, während sie in Print- und Online-Medien bereits aktiv sind. Zusätzlich zur Aufhebung des Verbots wird eine spezielle Regelung zur Entschädigung der Medienkommission und der Ombudsstelle im neuen Gesetz verankert. Dies markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer technologie-neutralen Mediengesetzgebung im Fürstentum.