Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am Dienstag, den 10. Februar 2026, eine entscheidende Änderung der Rechtsanwaltsprüfungsverordnung (RAPV) beschlossen. Zukünftig müssen die Prüfungsgebühren für die Rechtsanwaltsprüfungen vor dem Beginn der Prüfungen bezahlt werden.
Diese neue Regelung könnte das Prüfungsverfahren erheblich beeinflussen, da angehende Anwälte nun sicherstellen müssen, dass sie die erforderlichen Gebühren rechtzeitig entrichten, bevor sie sich den Prüfungen stellen.