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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 10. März 2026, eine bedeutende Änderung der Störfallverordnung (StFV) verabschiedet. Diese Anpassung erfolgt, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Standards zu berücksichtigen und bringt wichtige Veränderungen in den Anhang 1.1, Ziffer 2 der Verordnung.

Neu hinzugefügt werden die Stoffe Chrom (VI) und seine Salze, Methanol sowie Salpetersäure, die im Konzentrationsbereich von 10% bis unter 65% geregelt sind. Gleichzeitig werden zwei bestehende Einträge zu Ammoniumnitrat-Dünger aus der Verordnung gestrichen. Diese Revision könnte weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Liechtenstein haben.

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