Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 24. Februar 2026 einen wichtigen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege und der Zivilprozessordnung verabschiedet. Auslöser sind zwei Urteile des Staatsgerichtshofs, die gravierende verfassungsrechtliche Mängel in der bestehenden Regelung aufgedeckt haben.
Besonders zentral ist das Urteil vom 12. Mai 2025, das feststellt, dass im verwaltungsrechtlichen Rechtsmittelverfahren ein grundrechtlicher Anspruch auf angemessene Parteientschädigung besteht. Künftig wird das zivilprozessrechtliche Prinzip angewandt, wonach die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat. Zudem werden in Einparteienverfahren nun die notwendigen Kosten für die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ersetzt. Der Vernehmlassungsbericht ist über die Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li erhältlich. Die Frist für die Stellungnahme endet am 22. Mai 2026.