Schweizer Presserat warnt Medien: Schutz der Privatsphäre von Opfern und Angehörigen ist oberstes Gebot! Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana sehen sich Journalisten mit einer heiklen Herausforderung konfrontiert. Der Presserat fordert eindringlich, dass die Privatsphäre der Betroffenen respektiert wird. „Die Opfer sind keine Personen des öffentlichen Interesses. Namen oder Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden“, heißt es in der Mitteilung.
Mit deutlichen Worten kritisiert der Presserat sensationelle Berichterstattung: Medien sind aufgefordert, die Gefühle der Angehörigen zu wahren, die sich in einer extrem belastenden Situation befinden. Auch wenn es in der Vergangenheit zulässig war, Bilder von verstorbenen Unfallopfern zu zeigen – dies nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Angehörigen! – muss stets Rücksicht auf den individuellen Trauerprozess genommen werden. Vizepräsidentin Annik Dubied wird in der RTS-Sendung PointJ detailliert über die ethischen Richtlinien der Berichterstattung sprechen. Die Ausgabe wird ab dem 7. Januar 2026 verfügbar sein.