Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 31. März 2026, eine neue Verordnung zur Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren beschlossen. Diese Regelung tritt am 1. April in Kraft und gilt bis zum 30. November dieses Jahres. Ein begleitendes Merkblatt fasst die wichtigsten Punkte dieser Verordnung prägnant zusammen.
Die neue Sömmerungsverordnung folgt im Wesentlichen den Richtlinien des Vorjahres und den Empfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zur Harmonisierung der Vorschriften für 2026. Besondere Restriktionen bezüglich der Bestossung von Liechtensteins Alpen, insbesondere in Vorarlberg, bleiben bestehen, um der anhaltenden Tuberkuloseproblematik Rechnung zu tragen. Zudem wurden kleinere redaktionelle Anpassungen in der Herstellung von Käse- und Milchprodukten vorgenommen sowie spezifische Vorgaben für die Produktion von Rahm hinzugefügt.



