In einem bemerkenswerten Urteil hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg gegen den SPIEGEL entschieden. Der Grund: Eine Berichterstattung über strafrechtliche Vorwürfe gegen Josef Brunner, die dieser entschieden zurückweist. Brunners Anwalt, der die einstweilige Verfügung erwirkte, erklärte, dass das Gericht in seinem Urteil klar festgestellt hat, dass die Vorwürfe nicht den Anforderungen für eine Verdachtsberichterstattung genügen.
Besonders drastisch: Der SPIEGEL muss nun die online veröffentlichte Verdachtsberichterstattung entfernen und darf sie nicht weiter verbreiten. Das Gericht bemängelte das Fehlen eines hinreichenden Mindestbestands an Beweistatsachen für die erhobenen Vorwürfe. Ein Präzedenzfall, der die Grenzen der journalistischen Berichterstattung im Hinblick auf Verdachtsmeldungen aufs Neue definiert!