Der Verband der Zürcher Spitäler (VZK) steht wegen seiner Ankündigung, ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegepersonal zu verzichten, im Fokus der Wettbewerbskommission (WEKO). Diese hat festgestellt, dass das Vorgehen des VZK kartellrechtlich problematisch ist. Die WEKO wird die Beurteilung dieses Konflikts in einen neuen Verhaltenskodex für den Arbeitsmarkt einfließen lassen, um kartellrechtskonformes Verhalten zu fördern.

Nach erheblicher öffentlicher Kritik und einer Anzeige seitens swissstaffing, dem Verband der Schweizer Personaldienstleister, zog der VZK seine Medienmitteilung zurück und beteuerte, es habe keinen gemeinsamen Beschluss gegeben. Die WEKO hat angekündigt, bis zur Fertigstellung des Regelwerks keine weiteren Verfahren einzuleiten. Laut einem Gutachten von swissstaffing könnte temporäre Arbeit trotz höherer Kosten bei Nichtberücksichtigung der Opportunitätskosten für Krankenhäuser finanziell vorteilhaft sein.