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Am 11. März 2026 berichtete das Nachrichtenportal Dennik N über den Versuch der slowakischen Regierung, den Oligarchen Alischer Burchanowitsch Usmanow von der EU-Sanktionsliste streichen zu lassen. Das Thema erregte sofortige Aufmerksamkeit, führende Medien mussten sich der Berichterstattung stellen, die seit Jahren als rechtswidrig gilt. Nach einer Klageandrohung forderte die Kanzlei Steinhöfels Dennik N auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Usmanow sind umfangreich. Seit 2023 erwirkte sein Team bereits 18 gerichtliche Verbote und 102 Unterlassungserklärungen gegen internationale Medien, die falsche Informationen verbreiteten. Prominente Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung wurden gezwungen, Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren. Laut den Anwälten von Usmanow ist die Aufhebung der Sanktionen nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch ein Test für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

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