Vogelgrippe-Alarm in Liechtenstein: Strenge Auflagen für Geflügelhalter!
Die Regierung Liechtensteins ergreift Maßnahmen gegen die Verbreitung der Aviären Influenza nach jüngsten Virusnachweisen.
Vogelgrippe-Alarm in Liechtenstein: Strenge Auflagen für Geflügelhalter!
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 26. November 2025 eine wichtige Verordnung zur Bekämpfung der Aviären Influenza erlassen. Diese Entscheidung folgt dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei einem Wildvogel in Bern am 4. November und der Entdeckung weiterer Fälle in Zürich und anderswo. Um die Ausbreitung zu stoppen, wurden sofort Beobachtungsgebiete eingerichtet, die sich nun über das gesamte Land erstrecken.
Alle Geflügelhalter, die 50 oder mehr Tiere halten, müssen strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen befolgen. Das bedeutet: kein Kontakt zwischen domestizierten Tieren und Wildvögeln sowie strikte Biosicherheitsvorkehrungen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, tote oder kranke Wildvögel zu melden und Abstand zu halten, da die Gefahr einer Übertragung auf den Menschen äußerst gering ist. Der Genuss von Geflügelprodukten bleibt unbedenklich.