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Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer jüngsten Sitzung einen wichtigen Schritt unternommen und den Bericht zur Prüfung der Volksinitiative über die langfristige Sicherung eines effizienten Stromnetzes verabschiedet. Laut dem Volksrechtegesetz muss die Regierung sicherstellen, dass solche Initiativen mit der Verfassung und bestehenden Staatsverträgen vereinbar sind.

Nach eingehender Prüfung stellt die Regierung jedoch fest: Die Initiative ist verfassungsgemäß, aber steht im Widerspruch zum EWR-Recht. Besonders der Vorschlag zur verpflichtenden Entgeltabsenkung der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen. Die Regierung wird dem Landtag empfehlen, die Initiative als nichtig zu erklären, da sie nicht mit den gültigen Staatsverträgen übereinstimmt. Ein brisantes Thema, das auf politischer Ebene für Diskussionen sorgen könnte!

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