Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am Dienstag, dem 20. Januar 2026, einen umfassenden Bericht zur Revision mehrerer Gesetze verabschiedet. Der Entwurf betrifft das Wertpapierdienstleistungsgesetz, das Vermögensverwaltungsgesetz sowie weitere relevante Regelungen und setzt die neuen EU-Richtlinien (EU) 2024/2811 und (EU) 2024/2810 in Kraft.
Ziel dieser Gesetzesänderungen ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die gesellschaftsrechtliche Flexibilität für Unternehmen zu erhöhen. Mit einer erleichterten Börsennotierung können Firmen ihre Anlegerbasis erweitern und den Zugang zu Kapital verbessern, was letztlich ihre Marktpräsenz stärkt. Die erste Lesung im Landtag ist für März 2026 angesetzt, die neuen Regelungen sollen dann am 1. November 2026 in Kraft treten.