Am Montagmorgen, den 13. Januar 2025, führte die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden eine Verkehrskontrolle durch und stellte dabei fest, dass mehrere Fahrer mit vereisten Fahrzeugscheiben unterwegs waren. In insgesamt sieben kontrollierten Fahrzeugen war die Sicht stark eingeschränkt, bei mehreren sogar massiv. Die betroffenen Fahrer wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und mussten vor Ort dafür sorgen, dass die Sichtverhältnisse durch das Entfernen von Eis und Schnee wiederhergestellt wurden, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durften.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen keine Sichtbehinderungen an der Frontscheibe sowie den vorderen Seitenfenstern bestehen. Dazu zählen auch der Innenspiegel und die Rückscheibe bei Fahrzeugen mit nur einem linken Außenspiegel. Zudem müssen die Lichter, Seitenspiegel und Kontrollschilder sauber und lesbar sein. Verletzungen dieser Vorschriften können nicht nur zu einer Geldbuße führen, sondern auch Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes nach sich ziehen. Sicherheit im Straßenverkehr hat immer oberste Priorität!