Appenzell Innerrhoden

Achtung! Diese Holzverbrennungsregeln müssen alle beachten!

Das Verbrennen von Holz im Freien ist strengen Regeln unterworfen! Nur naturbelassenes, trockenes Holz darf in freier Natur verbrannt werden, während behandeltes Holz oder Material aus Abbrüchen unbedingt in dafür zugelassenen großen Anlagen entsorgt werden muss. Die Verwendung von nicht ausreichend trockenem Holz erzeugt gefährlichen Rauch, der gesundheitsschädliche Schadstoffe enthält und das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen kann.

Verbotene Brennstoffe bringen strenge Strafen mit sich! Umwelt- und Forstbehörden warnen: Wer ohne Genehmigung Holz oder Schlagabraum verbrennt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es sei wichtig, Abfälle, die noch nicht trocken sind, verantwortungsbewusst zu behandeln, um Waldbrände oder andere Gefahren abzuwenden. Stattdessen sollten alternative Methoden wie das Hächseln oder die Abgabe von Grüngut im Ökohof in Betracht gezogen werden. Besondere Ausnahmen gelten für das Verbrennen von grünem Schlagabraum, jedoch nur nach vorheriger Genehmigung. Informationen und Zuständigkeiten gibt es online unter www.ai.ch/feuern-im-freien.

So nicht: Holz mit Nägeln oder aus Abbrüchen und Renovationen darf nicht verbrannt werden. Es gilt als Abfall und darf nur in speziell dafür ausgerüsteten Grossanlagen oder in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden.

Quelle
Ratskanzlei Appenzell Innerrhoden

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