Appenzell Innerrhoden

Bäume bis November zurückschneiden: Verkehrssicherheit in Gefahr!

Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind in Alarmbereitschaft: Bis spätestens 7. November 2024 müssen sie Bäume, Hecken und Sträucher auf ihrem Grund zurückschneiden! Diese Maßnahme dient der Verkehrssicherheit, da überhängende Pflanzen die Sicht auf die Straße versperren und somit ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer darstellen.

Laut der Strassenverordnung müssen die Grundstücke so gepflegt werden, dass ein freier Lichtraum von mindestens 4,50 Metern über der Straße und 2,50 Metern über Gehwegen garantiert ist. Verstoß gegen diese Regel hat Konsequenzen – nach dem Stichtag werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten der säumigen Eigentümer durch das Landesbauamt in Auftrag gegeben. Fragen? Der Werkhof Bleiche des Bau- und Umweltdepartements steht unter +41 71 787 17 51 bereit.

Diagramm mit Masseinheiten

Quelle
Ratskanzlei Appenzell Innerrhoden