Appenzell Innerrhoden

Fehler im Landsgemeindemandat: Baugesetz muss dringend korrigiert werden!

Fehlerhafte Angaben im Landsgemeindemandat zur Teilrevision des Baugesetzes sorgen für Verwirrung! In den Erläuterungen auf Seite 44 wird fälschlicherweise auf einen nicht existierenden dritten Absatz in «Art. 90 Abs. 3 Gebühren» verwiesen. Tatsächlich finden sich die Gebühren im ersten Absatz. Zudem ist die neue Fassung von Art. 90 Abs. 1 auf Seite 56 fehlerhaft abgedruckt – die korrekte Version sieht Gebühren von 1‰ der geschätzten Baukosten vor, mindestens jedoch 100 Franken.

Der Grosse Rat hat mittlerweile das Geschäft mit der richtigen Fassung verabschiedet. Ein weiterer Fehler betrifft die Gegenüberstellung bei Art. 81, wo fälschlicherweise «Abs. 1bis» angegeben wird. Dieser Absatz wird erst in der neuen Fassung eingefügt. Die Mängel entstanden bei der Erstellung des Layouts durch die Druckerei und wurden nicht rechtzeitig bemerkt. Die Ratskanzlei plant, den Erstellungsprozess künftig gründlicher zu überprüfen. Eine korrigierte Version ist auf der Website www.ai.ch/landsgemeinde erhältlich.

Quelle
Ratskanzlei Appenzell Innerrhoden

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