Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Straßen in Appenzell sind in Alarmbereitschaft! Bis zum 7. November 2024 müssen sie dringend ihre Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden, um den Verkehr nicht zu gefährden. Laut der Strassenverordnung sind ungeschnittene Pflanzen, die auf die Straße ragen, eine ernsthafte Gefahr für Fußgänger und Autofahrer, insbesondere für Kinder, die plötzlich auf die Straße treten können.
Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben erlassen: Der Lichtraum über Straßen muss mindestens 4,50 Meter und über Trottoirs 2,50 Meter freigehalten werden. Wer die Frist verpasst, wird zur Kasse gebeten – das Landesbauamt übernimmt dann auf Kosten der Eigentümer die notwendigen Arbeiten! Bei Fragen können sich Betroffene direkt an den Werkhof Bleiche des Bau- und Umweltdepartements wenden. Handeln Sie schnell und sichern Sie sich die Freiheit auf Ihren Grundstücken!
Diagramm mit Masseinheiten