Ab dem Schuljahr 2025/26 werden im Kanton Appenzell I.Rh. schulische Heilpädagoginnen im Zyklus 1 aktiv. Die Landesschulkommission hat nun auch grünes Licht für die Einführung im Zyklus 2 gegeben, wodurch die Unterstützung für Kinder mit besonderen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen erheblich ausgeweitet wird. Schulgemeinden können entscheiden, ob sie die schulischen Heilpädagoginnen bereits im Schuljahr 2026/2027 oder erst 2027/2028 einführen möchten. Die bisherigen Förderangebote des Kantons bleiben bis zur Umstellung bestehen.
Mit dieser neuen Regelung werden Heilpädagogen zukünftig eng mit den Klassenlehrpersonen zusammenarbeiten, um individuelle Fördermaßnahmen gezielter umzusetzen. Die umfassende Zustimmung der Schulräte und Schulleitungen zeigt, wie wertvoll diese Unterstützung für das Lernen aller Schüler ist, und hebt die Bedeutung einer positiven Lernumgebung hervor. Das Volksschulamt betont außerdem, dass die Kleinklasse im Zyklus 2 weiterhin Bestandteil des Schulangebots bleibt und Schülern, die eine stark strukturierte Lernumgebung benötigen, zur Verfügung steht.
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