In einer bahnbrechenden Zusammenarbeit haben die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen die Grundlage für eine gemeinsame Spitalplanung im Bereich der Rehabilitation geschaffen. Ziel ist es, die Versorgung der fast 600.000 Einwohner in der Region mit qualitativ hochwertigen stationären Rehabilitationsleistungen zu sichern. Aktuell nutzen etwa 65 Prozent der Bevölkerung das Angebot von acht Rehabilitationskliniken in den drei Kantonen.
Auf Basis einer einheitlichen Bedarfsprognose werden die Kantone ein gemeinsames Bewerbungsverfahren für die Wahl der Leistungserbringer durchführen. Die Vergabe der Spitallisten erfolgt jedoch durch die jeweiligen kantonalen Behörden. Es wird angestrebt, dass die Leistungsaufträge in den drei Kantonen identisch sind. Die neuen Spitallisten im Bereich Rehabilitation sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten.