Ab Januar 2025 steigen die Kehrichtgebühren! Das Amt für Umwelt informiert die Bevölkerung über die beschlossene Anpassung, die nach über 20 Jahren Not tut. Eine externe Analyse hat ein strukturelles Defizit in der Spezialfinanzierung der Abfallwirtschaft aufgezeigt, weshalb die Gebühren erheblich angehoben werden müssen.
Die Grundgebühr für jede überbaute Liegenschaft steigt von 51 auf 76 Franken, während die Zusatzgebühr für weitere Wohneinheiten oder Betriebe von 33 auf 56 Franken erhöht wird. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Finanzierung der Abfallentsorgung bis 2033 zu sichern und einen umweltgerechten Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung fiel im November 2024 durch die Standeskommission – ein Schritt, der die Haushaltskassen aller Betroffenen beeinflussen wird!