Die Abschaffung des Eigenmietwerts steht bevor! Der Bundesrat plant einen dramatischen Wechsel in der Wohneigentumsbesteuerung, der voraussichtlich am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin bleiben die bestehenden Regelungen, die bestimmten Einlagen in Reparatur- oder Erneuerungsfonds weiterhin als abzugsfähige Unterhaltskosten anerkennen, bestehen. Steuerpflichtige sollen ihre Einlagen überdenken: Tatsächlich geleistete Einlagen in den Erneuerungsfonds einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, die ausschließlich für Reparaturen und Instandhaltungskosten genutzt werden, bleiben bis zum Systemwechsel abziehbar.
Doch aufgepasst! Erhöhungen der Fondseinlagen, die vor dem Systemwechsel beschlossen werden, müssen gut begründet sein. Die Steuerbehörden der Kantone AI, AR, SG und TG stellen klar, dass nur solche Erhöhungen steuerlich anerkannt werden, die im Rahmen der bisherigen Praxis liegen oder für geplante Sanierungsprojekte dokumentiert sind. Unbelegte Erhöhungen werden nicht anerkannt – eine scharfe Warnung für Eigentümer, die ihre Steuervorteile nicht verlieren wollen! Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung verlieren die Einlagen in Erneuerungsfonds für selbstbewohntes Wohneigentum ihren steuerlichen Abzug. Ein großer Umbruch steht bevor und könnte Eigentümer aufhorchen lassen!