Die Vorschriften für das Ausbringen von Gülle im Kanton Appenzell I.Rh. werden überarbeitet, um die Bedürfnisse der Landwirtschaft und den Gewässerschutz besser zu vereinbaren. Seit 2021 beobachtet ein Netzwerk von 20 Temperaturmessstationen kontinuierlich die Lufttemperatur. Damit sollen Landwirte besser einschätzen können, wann das Ausbringen von Gülle sinnvoll ist. Ein zulässiger Gülleeinsatz ist nur gegeben, wenn der Boden aufnahmefähig und Pflanzen in der Lage sind, Stickstoff zu absorbieren.
Im vergangenen Frühjahr war das Ende der Vegetationsruhe erst Ende März erreicht, was dazu führte, dass starker Regen ein rechtzeitiges Ausbringen von Gülle verhinderte. Dies hat das Vertrauen der Landwirte in die Temperaturtabellen erschüttert. Um solche Probleme künftig zu vermeiden, arbeiten die zuständigen Ämter und der Bauernverband an einer verbesserten Strategie. Ab Mitte Februar 2024 wird die Witterung genauer überwacht, und es wird über mögliche Ausnahmen bei den Temperaturvorgaben nachgedacht. Die Landwirte werden Ende Februar über die neuen Regelungen informiert.
An 20 Luftmessstationen wird die Lufttemperatur im Kanton Appenzell I.Rh. gemessen.