Die Standeskommission hat frische Regeln zur Entschädigung von Pikettdienst und Überstunden in der kantonalen Verwaltung beschlossen. Diese neuen Bestimmungen, die im Standeskommissionsbeschluss zur Personalverordnung festgelegt sind, bringen dringend benötigte Klarheit und Gleichheit in die unterschiedlichen Regelungen der Departemente. Durch interne Finanzkontrollen wurde festgestellt, dass die bisherigen Entschädigungen uneinheitlich gehandhabt wurden.
Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Mitarbeitende, die außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten Bereitschaftsdienst leisten, eine Lohnzulage. Diese Entschädigung gilt nur, wenn Pikettdienste oder Überstunden offiziell angeordnet werden. Zudem werden neue Zuschläge eingeführt: 25% für Nacht- und Samstagsdienste sowie 50% für Einsätze an Sonn- und Feiertagen. Obwohl die Anordnung bei den vorgesetzten Personen liegt, bleiben die Entschädigungsmodalitäten abhängig von den spezifischen Abteilungen und müssen durch die Standeskommission genehmigt werden. Ausgenommen von diesen neuen Regelungen sind die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und des Kantonalen Gesundheitszentrums Appenzell, deren Arbeitsbedingungen gesondert geregelt sind.