Die Standeskommission hat den zweiten Teil der Folgegesetzgebung an den Grossen Rat übergeben, bestehend aus dem Bürgerrechtsgesetz, dem Gesetz über die politischen Rechte und dem Gesetz über den Grossen Rat. Diese Gesetze sind entscheidend, um bestehende Regelungslücken zu schließen und Unstimmigkeiten zu beseitigen, wobei nur wenige materielle Neuerungen eingeführt werden.

Eine bemerkenswerte Änderung im Bürgerrechtsgesetz ermöglicht es dem Grossen Rat künftig, die Verantwortung für Einbürgerungen an eine Kommission zu delegieren, jedoch nicht automatisch. Zudem werden im Gesetz über die politischen Rechte neue Unvereinbarkeitsregeln eingeführt, die höheren Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung untersagen, gleichzeitig ein Mandat im Grossen Rat oder in einem Gericht zu haben.

Die Debatte um diese umfangreiche Gesetzgebung wird in zwei Sitzungen stattfinden: Der erste Teil wird in der Märtsitzung 2026 und der nun übermittelte zweite Teil in der Junisitzung 2026 behandelt. Die neuen Gesetze sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten, nach der Landsgemeinde 2027.