Die Kantonspolizei steht vor einem revolutionären Wandel! Mit der Totalrevision des Polizeigesetzes werden neue rechtliche Voraussetzungen geschaffen, die eine umfassende Modernisierung der Polizeiarbeit ermöglichen. Geplant ist ein brandneues Bedrohungs- und Risikomanagement, das dem Standard anderer Kantone entspricht und so die Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg verbessert – ein wichtiger Schritt zur effektiven Bekämpfung von Kriminalität!
Dieses neue Gesetz wird nicht nur die grundlegenden Aufgaben und Kompetenzen der Kantonspolizei überarbeiten, sondern auch entscheidende Maßnahmen in Bereichen wie Wegweisung, Notsuche, Stalking und häuslicher Gewalt rechtlich festlegen. Damit wird der Kantonspolizei die Möglichkeit gegeben, Informationen schnell und effizient zu teilen und somit die Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die Standeskommission hat bereits das Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesrevision eingeleitet. Interessierte können sich bis Ende Mai 2025 unter www.ai.ch/vernehmlassung über die neuen Änderungen informieren.