In einer historischen Premiere haben die Regierungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen einheitliche Spitallisten für die Akutsomatik für die Jahre 2024 bis 2031 herausgegeben. Diese Listen ermöglichen es Patientinnen und Patienten, ihre Behandlung in einem der drei Kantone frei zu wählen, wobei die Finanzierung durch die zuständigen Kantone sichergestellt ist. Der Schritt ist Teil eines langfristigen Plans zur Optimierung der regionalen Gesundheitsversorgung, um Über-, Unter- und Fehlversorgungen zu reduzieren.
Von 26 Bewerbungen für Spitalstandorte wurden schließlich 23 für circa 650 Leistungsgruppen in die Listen aufgenommen – ein Rückgang von 73 Gruppen gegenüber den alten Spitallisten. Die Thurklinik wird aufgrund mangelnder Versorgungsrelevanz nicht mehr verlängert, und die Berit Klinik Goldach hat keinen Platz in der neuen Liste gefunden. Die Klinik in Wattwil bleibt erhalten, während das Kantonsspital St.Gallen in Zusammenarbeit mit weiteren Kliniken die Herzchirurgie für die Region sichern wird. Innerhalb von 30 Tagen können gegen die Spitalliste Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht werden. Alle Informationen sind auf den Webseiten der beteiligten Kantone verfügbar.