Schneiden Sie Ihre Bäume zurück: Frist endet bald für Grundstückseigentümer!
Grundeigentümer an Strassen müssen Bäume, Hecken und Sträucher bis zum 6. November 2025 zurückschneiden, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Schneiden Sie Ihre Bäume zurück: Frist endet bald für Grundstückseigentümer!
Grundeigentümer von Grundstücken an Straßen sind aufgefordert, ihre Bäume, Hecken und Sträucher bis spätestens 6. November 2024 zurückzuschneiden. Diese Maßnahme ist rechtlich in Artikel 41 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes und Artikel 21 der Strassenverordnung verankert. Der Schritt dient dazu, Verkehrsteilnehmer, einschließlich Kinder, vor potenziellen Gefahren durch überhängende Pflanzen zu schützen.
Das Gesetz schreibt vor, dass der freie Lichtraum über Straßen mindestens 4,5 Meter und über Trottoirs mindestens 2,5 Meter betragen muss. Es ist zudem entscheidend, dass an Ein- und Ausfahrten Sichtbreiten berücksichtigt werden, um Unfälle zu vermeiden. Sollte der Rückschnitt nicht bis zur Frist erfolgen, wird das Landesbauamt die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betroffenen Eigentümer ausführen. Für weitere Informationen stehen die zuständigen Stellen des Bau- und Umweltdepartements unter der Telefonnummer +41 71 787 17 51 zur Verfügung.
Diagramm mit Masseinheiten