Die Bezirksgemeinde Schlatt-Haslen steht im Fokus eines hitzigen Rechtsstreits: Nach der Annahme des revidierten Bezirksreglements am 4. Mai 2025 reichte eine stimmberechtigte Person eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Dieser Schritt führt dazu, dass die Standeskommission das Reglement vorläufig nicht genehmigen kann, bis die Beschwerde geklärt ist.
Das bei der Abstimmung aufgetretene Problem könnte weitreichende Folgen haben. Laut dem Verwaltungsverfahrensgesetz sind solche Beschwerden ein rechtliches Mittel, um Fehler während der Abstimmung anzufechten. Die Standeskommission ist nun gefordert, zügig zu handeln, um die Einhaltung demokratischer Standards zu gewährleisten. Die Spannung steigt – bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt!