Das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Haslerstegstrasse bleibt bestehen, jedoch wird die Zusatztafel neu formuliert. Künftig wird lediglich der Hinweis „Zubringerdienst oder mit Sonderbewilligung gestattet“ deutlich sichtbar sein. Dieses neue Verkehrsregime gilt speziell zwischen der Alpstein Bau AG und der Verzweigung Sonnenhalbstrasse. Die offizielle Bekanntmachung erfolgt im Appenzeller Volksfreund am 25. Juli 2024.
Diese Entscheidung folgt auf die Rücknahme einer früheren Anordnung im September 2023, die aufgrund rechtlicher Einsprüche aufgehoben wurde. Im Januar 2024 fand ein Treffen des Bezirksrates mit Anwohnern statt, wo eine breite Zustimmung für eine klare Regelung zu den Verkehrsbedingungen auf der Haslerstegstrasse erzielt wurde. Sonderbewilligungen für die Durchfahrt werden nur in gut begründeten Ausnahmefällen vom Justiz-, Polizei- und Militärdepartement erteilt.