Der Kanton Basel-Stadt erhält durch das neue Impulsprogramm des Bundes in den nächsten zehn Jahren zusätzliche 38 Millionen Franken für den Austausch von Öl-, Gas- und Elektroheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme sowie für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Um diese Mittel effektiv nutzen zu können, wurde die Energieverordnung des Kantons rückwirkend zum 1. Januar 2025 angepasst.
Dank der geänderten Regelungen haben Liegenschaftseigentümer nun leichteren Zugang zu höheren Förderbeiträgen für energetische Gesamtsanierungen. Besonders gefördert wird der Einbau zentraler Wärmeverteilsysteme in älteren Gebäuden, die bisher dezentral beheizt wurden. Für Heizungsersatzlösungen im Fernwärmegebiet gelten neue Beitragssätze: Für dezentrale Systeme wie Wärmepumpen gibt es keine Förderbeiträge für Anlagen über 70 kW, während die Beiträge für kleinere Modelle halbiert werden. Die bisherigen Förderbedingungen bleiben jedoch bestehen, solange die Anträge bis Ende Mai 2025 eingereicht werden. Mit diesen Maßnahmen will der Regierungsrat die Dekarbonisierung vorantreiben und das Netto-Null-Ziel bis 2037 erreichen.