Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat die überarbeitete Solaroffensive verabschiedet, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen voranzutreiben. Der Entwurf war zuvor in einer öffentlichen Vernehmlassung von April bis Juli 2024 diskutiert worden, wobei 33 Stellungnahmen eingingen, die sich sowohl für als auch gegen die Maßnahmen aussprachen. Die neuen Regelungen sehen vereinfachte Bewilligungsverfahren und erhöhte Förderungen für PV-Anlagen vor, während die Pflicht zur Eigenstromerzeugung für bestehende Gebäude mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren eingeführt wird.
Besonders spannend: Das bestehende Verbot für PV-Anlagen in historischen Ortskernen wird aufgehoben, jedoch bleibt die Baubewilligungspflicht für Anlagen an Kulturdenkmälern bestehen. Für weniger sensible Bereiche genügt künftig eine einfache Meldung an das zuständige Bauinspektorat. Die Nutzungspflicht gilt für Gebäude mit einer Dachfläche von über 100 m², während kleinere Flächen sowie denkmalgeschützte Gebäude von dieser Pflicht ausgenommen sind. Bei Nichterfüllung droht eine Ersatzabgabe von 150 Franken pro Kilowatt, die in zehn Raten gezahlt wird.
Die Förderung von PV-Anlagen durch den Kanton wird bis 2040 fortgeführt und soll Eigentümer ermutigen, frühzeitig auf nachhaltige Energiequellen umzusteigen. Analysen zeigen, dass das Solarstrompotenzial in Basel-Stadt bis zu 40 Prozent des Strombedarfs decken könnte.