Basel

Historischer Schritt: Neues Gleichstellungsgesetz stärkt LGBTIQ-Rechte im Kanton!

Im Januar 2024 verabschiedete der Grosse Rat das Kantonale Gleichstellungsgesetz (KGlG), das nun auch LGBTIQ-Personen in den Gleichstellungsauftrag einbezieht. Dies ist ein richtungsweisender Schritt zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung. Ab dem 15. Juni 2025 wird die dazugehörige Gleichstellungsverordnung in Kraft treten und fördert auf vielfältige Weise die Gleichstellung im Kanton.

Unter dem neuen Gesetz stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um Projekte und Programme zur Unterstützung von LGBTIQ-Personen zu fördern. Schwerpunktbereiche sind die Schaffung von Beratungsangeboten, Sensibilisierungsmaßnahmen für Fachkräfte und der Aufbau von Gemeinschaften. Anträge können ab Inkrafttreten der Verordnung bei der Fachstelle Gleichstellung eingereicht werden.

Zudem sieht das Gesetz einen Aktionsplan vor, der für seine Umsetzung die einzelnen Departemente zur Zusammenarbeit aufruft. Der erste Aktionsplan für 2024-2027 liegt bereits vor. Die neue Gleichstellungskommission wird die Regierung bei ihren Aufgaben unterstützen und die Gleichstellungsfolgen laufend prüfen.

Quelle
Kapo Basel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert