Im Kanton Basel-Stadt wird das Anstellungsverfahren für Lehrpersonen reformiert! Die Verpflichtung des Kantons gegenüber den Lehrkräften beläuft sich Ende 2024 auf fette 57,9 Millionen Franken – eine Summe, die durch die bestehende Regelung kaum abgebaut werden kann. Das aktuelle System schafft falsche Anreize und lässt gezielte Abbaumaßnahmen vermissen.
Mit einer überarbeiteten Verordnung sollen nun drei klare Ziele erreicht werden: Der Abbau bestehender Guthaben innerhalb von fünf Jahren, die Verhinderung von neuen, überhöhten Guthaben und eine Angleichung der Regelungen für Lehrpersonen an die Bestimmungen für andere Mitarbeitende des Kantons. Zudem wird eine öffentliche Vernehmlassung eröffnet, in der neben schulnahen Organisationen auch Parteien und Wirtschaftsverbände ihre Meinungen bis zum 26. September 2025 abgeben können. Die Überarbeitung folgt einer Konsultation aus dem Jahr 2022 und ist Teil einer kantonalen Aufgabenüberprüfung.