Im Kanton tritt eine bedeutende Änderung im öffentlichen Beschaffungswesen in Kraft! Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Diese neue Regelung senkt die bisherige Grenze von 10 Mitarbeitenden und richtet sich damit gezielt an größere Firmen. Kleinere Unternehmen hingegen müssen nur noch einen kurzen Fragebogen zur Lohngleichheit einreichen.
Der Regierungsrat hat diese Maßnahme beschlossen, um die Lohngleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen. Diese Reform folgt auf eine Forderung des Grossen Rats und wird durch regelmäßige Stichkontrollen nach Vertragsabschluss unterstützt. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Unternehmen, die die Lohngleichheit ernst nehmen, öffentliche Aufträge des Kantons erhalten. Für alle Ausschreibungen, die vor dem 1. Oktober beginnen, gelten die bisherigen Regelungen.