Basel

Neue Zulassungsbeschränkungen: Fünf Fachgebiete im Fokus der Gesundheitsreform

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ziehen die Zügel an: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen in fünf medizinischen Fachgebieten nur noch eine begrenzte Zahl an Ärztinnen und Ärzten praktizieren! Unter den betroffenen Fachrichtungen sind Angiologie, Handchirurgie, Orthopädische Chirurgie, Oto-Rhino-Laryngologie sowie Plastische und Rekonstruktive Chirurgie. Diese Entscheidung folgt der neuen Höchstzahlenverordnung des Bundes, die an die Kantone delegiert wurde, um die ambulante Versorgung gezielt zu regulieren.

Die Maßnahmen zur Zulassungsbeschränkung wurden nach einer umfassenden Analyse der aktuell geltenden Spitallisten entwickelt. Die Gesundheitsdirektoren der beiden Kantone erhoffen sich durch diese strengen Regelungen eine Optimierung der Gesundheitsversorgung und eine Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich. Die Einschätzung einer externen Fachkommission bescheinigt der bisher durchgeführten Analyse eine solide Grundlage für zukünftige Planungen im Gesundheitswesen. Die neuen Verordnungen können als entscheidender Schritt in der Gesundheitsstrategie beider Kantone angesehen werden!

Quelle
Kapo Basel

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