Im Januar 2023 hat der Grosse Rat das teilrevidierte Museumsgesetz verabschiedet, das ab 2026 ein neues System aus Vierjahres-Globalkrediten einführt. Dadurch erhalten die fünf kantonalen Museen in Basel – darunter das Kunstmuseum und das Naturhistorische Museum – mehr Planungssicherheit und Flexibilität. Mit der neuen Regelung bestimmt das Parlament die Leistungsziele der Museen und entflechtet die Zuständigkeiten in der Aufsicht der Institutionen.
Jetzt hat der Regierungsrat die überarbeitete Verordnung vorgestellt, die am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Diese konkretisiert die Umsetzung der Globalkredite und legt neue Berichterstattungsvorgaben für die Museen fest. Ebenso werden die Tarife für Schulklassenbesuche neu geregelt und ersetzen die bisherige Abrechnung über das Erziehungsdepartement. Die neue Museumsverordnung bringt zudem eine klare Regelung für die Neubesetzung von Museumsdirektionen und schafft Rechtssicherheit für die Provenienzforschung der Sammlungsbestände.