Im Kanton Basel-Stadt wird die Beschwerdestelle für polizeiliches Handeln ab dem 1. Januar 2025 zur Ombudsstelle übertragen. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen eines zweijährigen Pilotversuchs, der unabhängig von der Kantonspolizei agieren soll. Der Grosse Rat hatte gefordert, dass Beschwerden über Polizeibeamte von einer gänzlich unabhängigen Instanz überprüft werden. Damit wird ein parlamentarischer Auftrag erfüllt, der darauf abzielt, einen besseren Schutz für die Betroffenen zu gewährleisten.
Die Ombudsstelle wird künftig alle Beschwerden über das Vorgehen von Polizeibeamten behandeln, einschließlich unfreundlicher Behandlung oder polizeilicher Untätigkeit. Während der Pilotphase wird die Ombudsstelle leicht personell aufgestockt. Eine endgültige Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wird nach einer Evaluation im Jahr 2026 getroffen. Dies ist die erste wesentliche Änderung seit der letzten Pensenerhöhung im Jahr 2012.