Ab dem 1. Januar 2027 wird der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen von Ergänzungsleistungsbeziehenden in Heimen und Spitälern auf 414 Franken pro Monat angehoben, was eine Erhöhung von 14 Franken gegenüber den bisherigen 400 Franken darstellt. Dies geschieht im Rahmen einer Neuregelung, die eine automatische Anpassung des Betrags an steigende Lebenshaltungskosten vorsieht, gekoppelt an die Entwicklung des allgemeinen Lebensbedarfs. Diese Maßnahme soll den Betroffenen helfen, für Kosten aufzukommen, die von Heimen oder Krankenversicherungen nicht gedeckt werden, wie Kleidung, Hygieneartikel und Freizeitaktivitäten.

Die Neuregelung bringt eine jährliche Mehrbelastung von etwa 400’000 Franken für den Kanton. Zukünftige Anpassungen folgen dem Rhythmus der Rentenänderungen von AHV und IV und sollen so einen schleichenden Verlust der Kaufkraft verhindern. Diese Anpassung wird auch einen laufenden Rechtsstreit über die Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen beeinflussen, da die Gleichbehandlung von EL-Beziehenden verbessert werden soll.