Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat in einer aktuellen Sitzung entschieden, mehrere wichtige Maßnahmen und Finanzmittel zu beantragen. Unter anderem wurde die Motion für ein „LGBTI-Label“ abgelehnt, da diese rechtlich nicht zulässig sei und der Regierungsrat keinen Bedarf dafür sieht. Stattdessen wird bereits aktiv für Diversität und Inklusion gearbeitet, zudem besteht eine Nulltoleranz gegenüber Diskriminierung.
Für die umfassende Sanierung des unter Schutz stehenden Gebäudes an der St. Johanns-Vorstadt 48 beantragt die Regierung eine Finanzhilfe von 860.000 Franken. Dies soll den Erhalt des historischen Erscheinungsbildes gewährleisten. Des Weiteren wurde ein provisorischer Tarifsatz für ambulante medizinische Leistungen auf 0,91 Franken festgelegt und Anpassungen in der Zivilschutzverordnung sowie zur Bekämpfung von Personalengpässen beschlossen. Auch der neue Gesamt-Tarif für Arztpraxen sowie die angepassten Ordnungsbussenverfahren standen auf der Agenda.
Zusätzlich wurden im Rahmen der eidgenössischen Vernehmlassung mehrere Gesetzesentwürfe, einschließlich solcher zur CO2-Reduktion und zu sanktionierten Maßnahmen gegen Russland, diskutiert. In einer weiteren Entscheidung bestätigte der Regierungsrat die Aufnahme von 62 neuen Bürgern in das Bürgerrecht der Stadt Basel.