Die Arbeitsmarktzulage für Angehörige des Polizeikorps wird bis Ende 2026 verlängert! Ursprünglich bis zum 28. Februar 2026 befristet, soll diese Übergangsregelung dafür sorgen, dass die Beamten bis zur Einführung eines neuen Lohnmassnahmenpakets weiterhin finanziell unterstützt werden. Der Regierungsrat hat diese wichtige Entscheidung getroffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die monatliche Zulage beträgt bis zu 400 Franken für Mitarbeitende bis 25 Jahre und 250 Franken ab 26 Jahren. Diese Maßnahme ist Teil des Projekts „Arbeitgeberattraktivität steigern“, mit dem die Bedingungen für den Kantonspolizei verbessert werden sollen. Während die Vorlage bereits in der Wirtschafts- und Abgabekommission beraten wird, ist klar, dass die Arbeitsmarktzulage bis zur endgültigen Umsetzung des neuen Lohnmassnahmenpakets fortgeführt wird.