Die Seelsorge in den Spitälern und Gefängnissen des Kantons Basel-Stadt wird neu organisiert! Eine interreligiöse Trägerschaft, die allen anerkannten Religionsgemeinschaften offensteht, wird gegründet, um ein breiteres Angebot zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die seelsorgerische Tätigkeit nun auch auf Privatspitäler ausgeweitet wird, wodurch die finanzielle Unterstützung auf jährlich 1,6 Millionen Franken für vier Jahre ansteigt. Insgesamt summiert sich diese Hilfe auf beeindruckende 6,4 Millionen Franken!

Die bisherige Terminologie „Gefängnis- und Spitalseelsorge“ wird durch den modernen Begriff „Spezialisierte Spiritual Care“ ersetzt, um ein breiteres Publikum zu erreichen und Menschen in vulnerablen Situationen unabhängig von religiöser Zugehörigkeit zu unterstützen. Die staatlichen Mittel decken rund 60 Prozent der Gesamtkosten, während die restlichen Ausgaben von den Religionsgemeinschaften und Spitälern getragen werden. Die Qualität der Angebote wird durch ein spezielles Konzept sichergestellt, das Bestandteil des Vertrags mit der neuen Trägerschaft ist. Der Regierungsrat hat den Vorschlag bereits zur Genehmigung an den Grossen Rat weitergeleitet und empfiehlt, das dazugehörige Anliegen als erledigt abzuschreiben.