Am 8. März 2026 ereignete sich im Kanton Basel-Stadt ein schwerwiegender Vorfall: 2048 elektronisch abgegebene Stimmen von Auslandschweizern und Stimmberechtigten mit Behinderungen konnten nicht gezählt werden, da die elektronische Urne nicht entschlüsselt werden konnte. Trotz mehrerer Interventionen von IT-Experten blieb das Problem ungelöst. Der Regierungsrat hat nun eine externe Untersuchung eingeleitet, um die Ursachen zu klären, und setzt den Testbetrieb des E-Voting-Systems bis zum 31. Dezember 2026 aus. Auch die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet.

Infolge des Vorfalls wird die Beratung über die Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs für die Jahre 2027 bis 2036 vorerst gestoppt. Der Vorfall, der lediglich im Kanton Basel-Stadt auftrat, ist auf Probleme mit einer externen Komponente, einem USB-Stick, zurückzuführen und nicht auf das E-Voting-System selbst. Der Kanton hatte das E-Voting am 18. Juni 2023 wieder aufgenommen und bis November 2025 ohne Vorfälle genutzt. Der Regierungsrat bedauert die Verletzung der politischen Rechte der betroffenen Stimmberechtigten zutiefst.